Veranstaltungsübersicht
11.08.10, Unternehmerreise USA zur Messe "FIME"
Der amerikanische Markt für Medizintechnik ist für deutsche Hersteller mit großem Abstand einer der wichtigsten Absatzmärkte. 2007 wurden allein 22 Prozent ihrer Produktion nach Nordamerika exportiert. Ebenfalls interessant: In den USA schätzt man vor allem neue medizinische Spitzentechnologie. So wird bislang die Hälfte des Jahresumsatzes mit Produkten erzielt, die nicht älter sind als zwei Jahre.
Zur Veranstaltung18.08.10, NRW-Kleingruppenförderung auf der "Expo Elevador 2010" in Sao Paulo, Brasilien
Das Programm des Landes NRW zur Förderung von Kleingruppen auf Auslandsmessen unterstützt Unternehmen, die sich in einer Kleingruppe mit mindestens 3 beteiligten Unternehmen auf Auslandsmessen präsentieren möchten, durch Förderung der Messekosten. Branchenschwerpunkte der Messe "Expo Elevador 2010" Sao Paulo, Brasilien, sind Bautechnik, Baumaschinen und Innenausbau.
Zur Veranstaltung23.08.10, Unternehmerreise nach Slowenien anlässlich der Messe AGRA
Slowenien ist, bezogen auf die Wirtschaftsentwicklung, eines der erfolgreichsten Länder aller neuen Mitgliedsstaaten der EU. Mit einem Exportanteil von 19% ist Deutschland heute bereits das Hauptlieferland Sloweniens.
Zur Veranstaltung31.08.10, Insolvenz- und Inkassorecht in den Niederlanden
Die weltweite Finanzkrise ist auch an niederländischen Unternehmen nicht spurlos vorbeigegangen. So stellen sich deutsche Betriebe in letzter Zeit öfter die Frage, welche Schritte notwendig sind, um im Falle des Ausbleibens von Zahlungen aus den Niederlanden an ihr Geld zu kommen oder was zu tun ist, wenn das eigene niederländische Tochterunternehmen insolvent wird.
Zur Veranstaltung31.08.10, Exporttechnik 1: Grundlagen des Exports
Das Exportgeschäft weist wegen zusätzlicher Risiken zum Teil erhebliche Abweichungen gegenüber dem Inlandsgeschäft auf. Dies gilt sowohl für die Angebotsabgabe als auch für die Formulare und die gesamte Auftragsabwicklung.
Zur Veranstaltung01.09.10, "Inspektion und Zertifizierung für den Export in den Iran, nach Saudi-Arabien, Kuwait und Algerien"
In dieser Veranstaltung werden Ihnen Informationen zum Thema "Inspektion und Zertifizierung für den Export in den Iran, nach Saudi-Arabien, Kuwait und Algerien" vermittelt.
Zur Veranstaltung01.09.10, Aktuelle Entwicklungen in der Exportkontrolle
Welche Industriegüter darf man an wen liefern und wann benötigt man eine Genehmigung? Gibt es kritische Länder und/oder Empfänger? Was ist ein Embargo und welche Vorsichtsmaßnahmen muss man immer zwingender beachten? Wie läuft das Antragsverfahren, wie spart man Zeit im Umgang mit der Behörde?
Zur Veranstaltung01.09.10, Abwicklung von Exportgeschäften und praktische Übungen bei der Zolldokumentenerstellung
Anhand praktischer Beispiele und unter Benutzung von Originalpapieren wird den Seminarteilnehmern vermittelt, selbständig die im Tagesgeschäft bei der Abwicklung von Auslandsgeschäften auftretenden Probleme zu lösen.
Zur Veranstaltung02.09.10, Praktische Exportabwicklung Teil 1: Exportdokumentation im Überblick
- Praktische Darstellung der wichtigsten Exportbegleitpapiere
- Ausfuhranmeldung
- Warenverkehrsbescheinigungen EUR 1 / EUR Med / AT.R
- Lieferantenerklärung
- Ursprungzeugnis
- Länderspezifische Exportdokumente
- Nicht alltägliche Dokumente im Export
- Ausfüllen einzelner Dokumente
- Aktuelle Entwicklungen
02.09.10, Die Bestimmungen des amerikanischen Reexportrechts
Die amerikanischen Exportvorschriften haben weltweite Gültigkeit. Sie sind immer dann zu prüfen, wenn Waren aus Deutschland reexportiert werden, die ganz oder teilweise US-Ursprungs sind. Es spielt keine Rolle, ob die Lieferung innerhalb der EU oder in ein Drittland erfolgt. Zu prüfen sind vorab die Bestimmungen der amerikanischen Exportkontrollvorschriften! Dies gilt selbst dann, wenn Güter über amerikanische Software verfügen oder mit Hilfe amerikanischer Technologie in Deutschland hergestellt wurden und nun ins Ausland geliefert werden sollen. Das amerikanische Recht gilt auch, unabhängig von der Ware, wenn eine US-Perso (z.B. dt. Tochter eines amerikanischen Unternehmens oder amerikanischer Staatsbürger als Mitarbeiter einer deutschen Firma) an dem Ausfuhrvorgang beteiligt ist. Eine Nichtbeachtung der US-Vorschriften kann zu hohen Strafen und einem mehrjährigen Verbot des Handels mit den USA führen.
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