Kleingruppenförderung

Dieses besonders flexible Instrument erfüllt den Bedarf von Unternehmen nach möglichst individueller Messepräsenz. Kleine und mittlere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, die gemeinsam auf einer Messe ihrer Wahl ausstellen möchten, können sich zu einer Gruppe von mindestens drei Unternehmen zusammenschließen und erhalten finanzielle Unterstützung durch das Kleingruppenförderprogramm.

Vorteile der Kleingruppenförderung: Die Planung und Organisation - und damit auch die Kosten - können auf mehrere Betriebe verteilt werden.

Bezuschusst werden Kosten, die bei der Vorbereitung oder Durchführung der Messe entstehen, wie zum Beispiel gemeinsame Vorbereitungsmaßnahmen und Werbung, Standmiete, Standbau oder Dolmetscher. Die Förderung umfasst 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 5.000 Euro pro Unternehmen und Jahr.

Bitte beachten Sie: Von der Kleingruppenförderung ausgeschlossen sind Messen mit offizieller Bundes- und Landesbeteiligung.

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass die gewählte Messe bei dem Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) unter www.auma.de oder im m+a ExpoDataBase-Messeplaner unter www.expodatabase.de gelistet ist. Ferner muss es sich um ein Unternehmen handeln, dessen Mitarbeiterzahl nicht über 250 liegt. Bei Messen in EU- oder EFTA-Ländern darf der Jahresumsatz des Unternehmens 10 Mio. Euro nicht übersteigen; bei Messeteilnahmen in den übrigen Ländern nicht höher als 50 Mio. Euro.

Zur Antragstellung gelangen Sie hier.

Eine Liste der geplanten Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen des NRW-Kleingruppenförderprogramms finden Sie hier.

Eine Zusammenfassung der Informationen zum Kleingruppenförderprogramm bietet Ihnen unser Informationsflyer, den Sie hier herunterladen können.

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